Hasskommentare, Beleidigungen und Hetze – Hate Speech – auch das gibt es in den sozialen Netzwerken. Nutzer, die sich auf Facebook, Instagram oder Twitter asozial verhalte, fühlen sich meist anonym. Neben den aktiven Nutzern gibt es auchzurückhaltender, sie liken die Kommentare, schreiben aber selbst nichts.
Was dabei interessant ist: ein Hasskommentar mit „Daumen hoch“ oder „Gefällt mir“ zu liken bedeutet für viele Gerichte und Ermittlungsbehörden inzwischen das Gleiche, wie selbst der Autor von Hetze zu sein. Sie stufen die Tat als genauso schwer ein und verhängen ähnliche Strafen.
Kommentare und Nachrichten mit Hass und Hetz im Internet sind rechtswidrig.
Hate Speech bedeutet Hassrede
Wörter wie Hass, Hetze oder Beleidigungen werden in dem Kontext unter dem modernen Begriff „Hate Speech“ (Hassrede) zusammengefasst.
Arbeitsgerichte waren milde
Mit der Einstufung von Zustimmungen von Hass und Hetze wie „Gefällt mir“ befassten sich anfangs häufiger Arbeitsgerichte.
Die positive Zustimmung zu solchen Kommentaren hatte für die Behörden zunächst keine große Aussagekraft und stellte keine Straftat dar.
Gerichte wurden strenger
Später gab es im Gegensatz dazu Gerichte, die andersherum urteilten und die Hass Kommentatoren mit den Likern auf eine Stufe stellten mit der Begründung: „Der Liker macht sich den Beitrag zu eigen“.
Ein Like entspricht dann also folgerichtig der Volksverhetzung, Verleumdung und weitere einschlägige Straftatbeständen nach § 185 StGB.
Das bedeutet auch, dass die Opfern zivilrechtliche Ansprüche gegen die Liker geltend machen können. Dazu gehören Ansprüche wie Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen.
Arbeitsrechtliche Folgen von Hate Speech
Stehen gelikte Kommentare in einem arbeitsrechtlichen Zusammenhang, so kann dies auch weitere Folgen haben.
Recherchiert ein Chef über einen Bewerber um einen Arbeitsplatz und findet ein Like aus einer früheren Zeit, so kann das problematisch werden.
Strafbefehl wegen Hate Speech
Liken von Hate Speech kann sogar inzwischen in extremen Fällen so weit führen, dass dies einen Strafbefehl auslöst und der Liker sich wegen „Belohnung und Billigung von Straftaten“ gemäß § 140 StGB verantworten muss.
Was für uns dabei interessant ist, ist die Tatsache, dass Strafverfolgungsbehörden früher Hassnachricht selbst nicht weiter beachteten und sie im Gegensatz dazu heute sogar die Liker genauso hart abtrafen wie die Autoren der Hassnachrichten selbst.
Das ist eine Wendung. Hate Speech kann somit Internetkriminalität darstellen. Behörden stellen damit klar, dass Hate Speech kein Spaß ist.
Verhalten von Hate Speech Likern ergibt ein Muster
Auch mit der Ausrede sich verklickt zu haben beim Liken, kommen potenzielle Täter nicht mehr weiter. Im Internet ist leicht das Verhalten von Nutzern nachzuempfinden. Beispielsweise entsteht durch Wiederholung ein Muster. Wer mehrfach Hate Speech liked kann somit sehr einfach überführt werden.
Mobbing mit Hate Speech
Systematisches Hate Speech gegenüber einer Person kann Mobbing darstellen. Sind Kinder von Mobbing im Internet betroffen, so sollten die Eltern darauf reagieren. Nicht nur die Autoren der negativen Inhalte sind zu bekämpfen, sondern auch deren Liker. Die Inhalte selbst sind ja schon verletzend. Zeigt sich jedoch, dass dem Inhalt auch noch zugestimmt wird, so ist die seelische Verletzung noch größer.
Interessant ist hierbei, ob es sich immer um die gleichen Liker handelt. Mobbing hat nämlich System.
Sowohl die Verfasser des Mobbing als auch die Anhänger des Mobbers sollten bei der Bekämpfung gleichermaßen in den Fokus genommen werden.
Vorgehen bei Mobbing und Hate Speech
Als erster Schritt kann eine Aufforderung zur Unterlassung erfolgen. Wenn das nicht wirkt, kann als zweiter Schritt eine Strafanzeige inklusive Abmahnung nachfolgen.